ROLLENDE ENGEL RUN 2025
Bereits im Jahr 2021 startete der erste Virtual Charity Rollende Engel Run.
Zahlreiche Personen, Vereine, Firmen, Clubs nahmen damals teil und liefen für den guten Zweck.
Aufgrund der großen Nachfrage, gibt es 2025 wieder einen Virtual Charity Rollende Engel Run –
und DU kannst mit dabei sein und Gutes tun.
Ablauf
Wann: Unser Virtual Charity Run kann an 3 Tagen zwischen Freitag, 25.04.2025 ab 05:00 Uhr, bis Sonntag, 27.04.2025 – 24:00 Uhr absolviert werden.
Wo: Laufe in dieser Zeit wann & wo du gerne möchtest.
Wie: Deine Zeit stoppst du selbst mit deiner Laufuhr (GPS) oder einer Laufapp (zB adidas running, Strava, usw…) und kannst diese anschließend über den bei der Anmeldung zugesandten Link in unser Onlineportal einspielen. Im Anschluss erhältst du via e-Mail von uns deine eigene Urkunde und bist somit automatisch auch ein Wunscherfüller, der schwerkranke Menschen unterstützt und weitere Wunscherfüllungen ermöglicht.
✔ Anmelden
✔ Freunde dazu einladen und motivieren
✔ Laufen
✔ Fotos posten mit #rollendeengelrun2025
Bewerbe
Kids Run bis 12 Jahre | 1 Km | ||
Lauf Erwachsene | 5 Km | 10 Km | 21 Km |
Nordic Walking | 5 Km | 10 Km | |
Dog Walking | 5 Km |
Startgebühren / Spende
Kleines Paket
✔ online Registrierung
✔ Startschild zum ausdrucken
✔ Link zur Zeiteintragung
✔ Urkunde
€ 10,00
Großes Paket
✔ online Registrierung
✔ Startschild zum ausdrucken
✔ exklusives, hochwertiges Laufstirnband mit Aufdruck
„Ich laufe für Rollende Engel„
✔ Link zur Zeiteintragung
✔ Urkunde
€ 24,00
Anmeldung
Mit deiner Anmeldung unterstützt du unsere ehrenamtliche Arbeit, damit wir weiterhin schwerkranken Menschen ihren letzten Wunsch erfüllen können.
Alle Einnahmen kommen zu 100 % den Wunscherfüllungen zugute.
Anmeldeschluss:
Großes Starterpaket 15.04.2025
Kleines Starterpaket 24.04.2025, 23:00 Uhr
Hinweis
Jeder Teilnehmer hat sich gegebenenfalls an die Verordnungen der StVo zu halten. Für den Fall einer Teilnahme erkennt der Teilnehmer den Haftungsausschluss der Veranstalter für Schäden jeder Art an. Der Teilnehmer wird weder gegen die Veranstalter und Sponsoren noch gegen die Anrainergemeinden oder deren Vertreter Ansprüche wegen Schäden und Verletzungen jeglicher Art geltend machen, die ihm durch seine Teilnahme entstehen können.