Spendenabsetzbarkeit
Lieber Spender,
lieber Unterstützer!
Seit 24. Jänner 2023 ist unser Verein -Rollende Engel- spendenbegünstigt. Jede Spende aus Österreich, die Sie an uns ab 01.01.2023 richten wird von uns ordnungsgemäß dem Finanzamt gemeldet, damit Ihre wertvolle Spende in der Arbeitnehmerveranlagung geltend gemacht werden kann.
Um dies sachgemäß durchführen zu können benötigen wir einmalig von Ihnen folgende persönlichen Daten:
Die Angaben müssen mit Ihrem Meldezettel übereinstimmen! Bitte kontrollieren Sie auch Ihren Namen, welcher von Ihrem Bankkonto an uns übermittelt wird, dass dieser übereinstimmt
Möchten Sie Ihre Spende nicht absetzen, sind oben angeführte Schritte hinfällig.
Spenden an unseren Verein -Rollende Engel- sind Dank der jährlichen, ordnungsgemäßen Prüfung durch die Steuerberatungskanzlei AREA Bollenberger seit 01.01.2023, absetzbar.
Steuerabsetzbarkeit
Seit 2017 gibt es eine Gesetzesänderung, wodurch alle Spenden die in einem Jahr getätigt wurden, von den Vereinen an das Finanzamt gemeldet werden müssen. Diese werden automatisch bei der Arbeitnehmerveranlagung berücksichtig. Damit dies möglich ist, benötigen wir einmalig Ihren Vor- und Zunamen, Ihr Geburtsdatum, sowie Ihre aktuelle Wohnadresse, die mit dem Meldezettel übereinstimmt.
Nachmelden der Spende
Hierfür geben Sie uns bitte Ihre persönlichen Daten bekannt (online Formular oben). Diese werden von uns rasch an das Finanzamt übermittelt. Auf die Bearbeitungsdauer beim Finanzamt haben wir vom Verein -Rollende Engel- keinen Einfluss.
Firmenspenden
Möchten Sie als Firma spenden, sind Sie von dieser Änderung nicht betroffen. Sie können wie in den letzten Jahren als „Betriebsausgabe“ abgesetzt werden.